AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Audio Gästebüchern

§ 1 Geltungsbereich
  1. Die Verträge von Dr. Charles Luzzato, Haußmannstr. 12, 70188 Stuttgart (nachfolgend als „Vermieter“ bezeichnet), die mit Dritten, insbesondere Kunden (nachfolgend als „Mieter“ bezeichnet) zwecks Vermietung von beweglichen Mietgegenständen und Verkauf von Verkaufsgegenständen zustande kommen, werden nur unter den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als „AGB“ bezeichnet) vereinbart, soweit nicht im Einzelnen etwas anderes vereinbart wird. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
  2. Diese AGB gelten auch für zukünftige Mietverträge zwischen den Vertragsparteien, für den Fall, dass beide Unternehmer sind. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Wunsch des Mieters die geltenden AGB übersandt werden. Der Mieter ist Verbraucher, soweit der Zweck der Miete und der georderten Leistungen des Vermieters nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Mietgegenstand, Leistungen und Leistungsumfang
  1. Der Vermieter vermietet Aufnahmegeräte in Form von technisch aufgerüsteten Telefonen („Audio Gästebücher“) in verschiedenen Ausführungen sowie Zubehör für Feiern jeglicher Art, wie z.B. Hochzeiten und Geburtstagsfeiern. Der Mietgegenstand umfasst, soweit nicht anders vereinbart, ein Telefon sowie Anleitungen zur Benutzung. Eine konkrete Beschreibung des Mietgegenstands kann der Website des Vermieters entnommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Ausführungen und Farben von der Darstellung auf der Website abweichen können.
  2. Weitere Leistungen des Vermieters umfassen, neben dem Bespielen der Telefone mit durch den Mieter vorab aufgezeichneten Bandansagen, den Versand und die Bereitstellung dieser Aufnahmen über einen digitalen Downloadlink. Zusätzlich umfassen die Leistungen auch die Option, dass der Vermieter dem Mieter nach Wunsch personalisierte Anleitungen für Gäste zur Verfügung stellt oder die Option einer Dial-In Nummer bereitstellt , sowie weitere Software Dienstleistungen wie “Nachrichten-Lotterie”. Zusätzlich umfasst die Dienstleistungen auch die Option, dass der Vermieter dem Mieter nach Wunsch die aufgezeichneten Nachrichten auf Datenmedien wie z. B. einem USB-Stick zukommen lässt.
  3. Art, Umfang, Mietdauer, Liefervereinbarungen und Zubehör des Mietgegenstands sind der Auftragsbestätigung gemäß § 4 zu entnehmen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, das im Bestellprozess ausgewählte bzw. im Mietvertrag aufgeführte Gerät durch ein funktionsgleiches, aber z. B. andersfarbiges Gerät zu ersetzen.
  4. Mit dem Audio Gästebuch können Veranstaltungsgäste des Mieters Sprachnachrichten aufnehmen. Der Mieter kann den Mietgegenstand im Rahmen seines Events seinen Gästen unentgeltlich zur Verfügung stellen, sowie verhinderten Gästen via Dial-In Option. Eine Untervermietung sowie Veräußerung der Mietsache durch den Mieter ist untersagt.
§ 3 Überlassene Vertragsunterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Mieter überlassenen Unterlagen, wie z. B. Dokumente, Vorlagen und Fotos etc., auch in elektronischer Form, behält der Vermieter Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen neben den Gästen der Veranstaltung Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Vermieter erteilt dem Mieter dazu eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

§ 4 Zustandekommen des Vertrags, Vertragsabschluss, Kündigung und Stornierung
  1. Um die Buchung vorzunehmen, durchläuft der Mieter den Buchungsprozess der Website des Vermieters. Im Rahmen des Buchungsprozesses, aber insbesondere vor Absendung der Buchung, hat der Mieter die Möglichkeit sämtliche Daten zu überprüfen, bei Bedarf zu korrigieren sowie den Prozess abzubrechen. Erst durch das Anklicken des Buttons “Jetzt buchen” schließt der Mieter den Buchungsvorgang und die Bezahlung ab. Die Bezahlung erfolgt entweder via Online Bezahldienstleister Mit der Buchungsbestätigung wird ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss in Bezug auf die im virtuellen Warenkorb enthaltenden Leistungen und/oder Mietgegenstände bzw. Waren abgegeben.
  2. Der Vermieter speichert die Buchungsbestätigung, Rechnung, sowie die geltenden AGB. Der Mieter kann diese ausdrucken oder speichern, durch Nutzung herkömmlicher Browser- bzw. Mailfunktionalitäten. Die Buchungsbestätigung, inklusive Widerrufsbelehrung wird jeweils an die durch den Mieter angegebene E-Mail-Adresse versendet.
  3. Nach Vertragsschluss ist es dem Mieter möglich, zusätzliche Leistungen oder besondere Zusatzangebote des Vermieters kostenpflichtig zu ordern. Eine Abweichung von der vereinbarten Leistung ist zulässig, wenn dies zum Zwecke der Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist und damit keine wesentliche Leistungsänderung, insbesondere Leistungsminderung, verbunden ist.
  4. Die Buchungsabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail statt. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist und E-Mails empfangen werden können.
  5. Die Vertragssprache ist in allen Fällen, sofern nicht anderweitig abgestimmt, Deutsch.
  6. Der Mieter kann den Vertrag schriftlich kündigen. Bei Stornierung fallen folgende Kosten an:
    1. Bis zu 12 Wochen vor dem gebuchten Datum 25 % der Vertragssumme,
    2. Bis zu 8 Wochen vor dem gebuchten Datum 50 % der Vertragssumme,
    3. Bis zu 4 Wochen vor dem gebuchten Datum 75 % der Vertragssumme,
    4. Innerhalb von 30 Tagen vor dem gebuchten Datum ist die Miete in voller Höhe zu bezahlen.
§ 5 Mietdauer
  1. Die Nutzung des Mietgegenstands ist, solange nicht abweichend schriftlich festgehalten, auf das Ein-Tages-Event des Mieters beschränkt. Die Mietzeit beginnt mit der Überlassung des Mietgegenstands an den Mieter und endet mit der Rückgabe des Mietgegenstands an das vom Vermieter beauftragte Transportunternehmen durch den Mieter, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei Hochzeiten ist die Verwendung bei einer Feier nach Mitternacht weiterhin gestattet.
  2. Der Mietgegenstand kommt mindestens einen Werktag vor dem Event beim Mieter an und wird spätestens einen Werktag nach dem Event durch den Mieter wieder an den Vermieter versendet, sofern nicht anders vereinbart. Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
  3. Verlängerungen der Mietdauer, insbesondere der Nutzung, sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedarfen weiterer Kosten und einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gemäß § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt. Werden die Mietgegenstände nicht vertragsgemäß zurückgegeben, insbesondere verspätet, und kommt es dadurch für den Vermieter zu einer Beeinträchtigung von Folgeaufträgen, fällt eine pauschale Gebühr von €269,- pro betroffenen Folgeauftrag an den Vermieter an.
§ 6 Vertragspflichten des Mieters
  1. Der Mieter ist verpflichtet, eine korrekte Lieferadresse zu übermitteln. Zwecks Rückversand muss die vollständige Übergabe an den durch den Vermieter benannten Versanddienstleister einen Werktag nach Ende des Events erfolgen, sofern nicht abweichend schriftlich geregelt.
  2. Der sachgemäße und schonende Umgang mit dem Audio Gästebuch und der verliehenen Ausstattung ist durch den Mieter sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere die Beachtung der beigefügten Bedienungsanleitung. Der Mieter ist verpflichtet, die Betriebstemperatur des Mietgegenstands zwischen 10 Grad und 40 Grad Celsius zu halten, da sonst Schäden am Mietgegenstand und/oder dessen Funktionsunfähigkeit drohen. Die Aufstellung ist ausschließlich im Trockenen und nicht in der Nähe von Flüssigkeiten gestattet. Darüber hinaus ist die Nutzung bei Regen oder einem Gewitter im Freien strikt untersagt. Bei hierdurch hervorgerufenen Schäden haftet der Mieter.
  3. Die Verwendung und der Transport außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist mit dem Vermieter abzustimmen und bedarf einer schriftlichen Bestätigung, sowie der Übernahme der Transportkosten.
  4. Kennzeichnungen der Mietsache dürfen nicht beklebt, entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden. Das Entfernen oder Überdecken des Logos ist auf allen dem Mieter zur Verfügung gestellten Mietgegenständen untersagt, soweit nicht schriftlich genehmigt.
  5. Der Mieter ist ausschließlich selbst dafür verantwortlich, dass die durch ihn bereitgestellten Inhalte, insbesondere Sprachaufnahmen, keine Gesetze oder Rechte Dritter verletzen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Inhalte und deren Nutzung für die vertragsgegenständliche Bearbeitung nicht gegen einschlägige gesetzliche Bestimmungen und Persönlichkeitsrechte (insbesondere Datenschutz der Sprecher der Sprachaufnahmen), gewerbliche Schutzrechte Dritter oder Rechte Dritter an geistigem Eigentum (z. B. Namensrechte, Kennzeichenrechte oder Urheberrechte) verstoßen.
  6. Der Mieter sichert dem Vermieter zu, dass er über die insoweit erforderlichen Rechte an den Materialien und Inhalten frei verfügen kann, insoweit ggf. erforderliche Einwilligungen eingeholt hat und Rechte Dritter nicht entgegenstehen. Der Vermieter übernimmt keine Prüfungspflichten, insbesondere trifft ihn keine Pflicht, die Inhalte auf mögliche Verstöße gegen Rechte Dritter zu überprüfen. Sollten Dritte den Vermieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Mieter, den Vermieter von der Haftung freizustellen und für die dadurch verursachten Aufwendungen und Schäden aufzukommen.
  7. Weitere vertragliche Bedingungen sind unter § 8 Haftung, Verlust und Beschädigung geregelt.
§ 7 Versand, Lieferung und Verpackung
  1. Der Versand erfolgt durch den vom Vermieter ausgewählten Dienstleister. Die durch den Vermieter angegebene Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Mieters voraus. Kommt der Mieter in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so haftet der Vermieter nicht. Weitergehende Ansprüche sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleiben vorbehalten.
  2. Der Mieter willigt die Übermittlung seiner E-Mail-Adresse an den Versanddienstleister zum Zwecke der Benachrichtigung über den Versandstatus bzw. die Paketankündigung ein.
  3. Sollte es zu einem kritischen Lieferverzug kommen, kann der Vermieter, falls umsetzbar, einen alternativen, gleichwertigen, ggf. farblich abweichenden Mietgegenstand versenden. Der Vermieter haftet im Fall eines Mietausfalls, folgend einem durch den Mieter nicht verursachten Lieferverzug, durch Erstattung des vollständigen Mietpreises. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Mieters wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
  4. Zur Rücksendung ist das beiliegende Rücksende-Label zu verwenden. Wird dieses Label nicht verwendet oder bei Fehlen nicht angefragt, so trägt der Mieter die dadurch entstandenen Mehrkosten. Unfreie Rücksendungen werden dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt.
  5. Für den Rücktransport ist ausschließlich die durch den Vermieter zur Verfügung gestellte Transportverpackung zu verwenden, um den Mietgegenstand gegen vorhersehbare Transportschäden zu sichern. Im Zweifel oder bei Verlust der Transportverpackung, insbesondere des Schaumstoffes, hat der Mieter unverzüglich und vor der Rückgabe den Vermieter zu kontaktieren und sich mit diesem abzustimmen bzw. dessen Weisung einzuholen.
§ 8 Haftung, Verlust und Beschädigung
  1. Die Ware ist unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und etwaige Schäden innerhalb von 24 Stunden gegenüber dem Vermieter anzuzeigen. Unterlässt der Mieter die unverzügliche Anzeige eines Mangels, gibt es keinen Anspruch auf Minderung des Mietpreises. Ausnahmen bilden nicht erkennbare bzw. verdeckte Mängel. Diese sind dem Vermieter unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden.
  2. Folgende Schäden müssen in vollem Umfang durch den Mieter getragen werden, unabhängig, ob durch ihn, seine Gäste oder andere Anwesende verschuldet:
    1. Schäden, die durch Missachtung der mitgelieferten Bedienungsanleitung, insbesondere der Nutzungs- und Sicherheitshinweise, entstehen (z. B. durch grobe Fahrlässigkeit wie das Aufstellen des Mietgegenstands im Regen, Wasserschäden etc.)
    2. Schäden der zufälligen Beschädigung sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt
    3. Diebstahl oder Verlust des Mietgegenstands
    4. Unautorisierte Öffnung oder Manipulation des Audio Gästebuchs oder anderer Mietgegenstände
    5. Unsachgemäße oder unzweckmäßige Verwendung.
  3. Der Mieter haftet nicht für Defekte, die offensichtlich ohne äußere Einwirkung und auf einen altersbedingten Verschleiß der Geräte zurückzuführen sind.
  4. Bei jeglicher Beschädigung, bei einem Diebstahl oder einem sonstigen Verlust des Mietgegenstands während der Mietzeit, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über alle ihm bekannten Einzelheiten des jeweiligen Ereignisses, das zur Beschädigung, zum Diebstahl oder sonstigen Verlust geführt hat, per E-Mail oder Anruf zu unterrichten. Sollte der Mietgegenstand oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten sowie den Vermieter zu benachrichtigen.
  5. Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Mieters entstehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Schadensersatz wird wie folgt geltend gemacht:
    • Beschädigung der Telefone, die zum totalen Mietausfall führen
      • Marmortelefone: €1500
      • Telefone Classic: €1350
    • Beschädigungen der Telefone, die repariert werden können:
      • Schadensersatz wird in Höhe der Reparaturkosten bis max. zur Höhe des totalen Ausfalls berechnet
    • Beschädigung oder Verlust der Acryl Anleitung: €50
    • Beschädigung oder Verlust der Schaumstoffverpackung: €150
    • Beschädigung oder Verlust der Elektronik: nach Reparatur- und Materialaufwand
  6. Die Mietgegenstände sind vollzählig, voll funktionstüchtig und in sauberem Zustand an den Vermieter zurückzusenden. Verschmutzt retournierte Mietgegenstände werden auf Kosten des Mieters gereinigt. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defekte Mietgegenstände.
  7. Haben mehrere Personen gemietet, so haften sie für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis als Gesamtschuldner.
  8. Es wird empfohlen, das Audio Gästebuch an einem ruhigen Ort aufzustellen. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Qualität der Audioaufnahmen und folglich des Endprodukts durch äußere Einflüsse wie Nebengeräusche wie z.B. Musik beeinträchtigt werden kann. Sollte es im Zuge äußerer, nicht durch den Vermieter zu beeinflussenden Faktoren zu unverständlichen Audioaufnahmen kommen, haftet der Vermieter nicht.
  9. Die Organisation und Vergabe von Buchungen der Mietgegenstände sowie deren Ausführung erfolgt durch den Vermieter mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat (z. B. plötzlicher Verlust des Mietgegenstands durch Diebstahl, Verzögerungen oder Fehler beim Transport, schwere Beschädigungen oder schwere technische Defekte), ein Mietgegenstand einmal nicht versendet werden können und/oder es kann nicht zur gesamten Leistung kommen, kann durch den Vermieter keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden übernommen werden.
  10. Im Falle unvollständiger oder fehlender Leistungserbringung seitens des Vermieters (z. B. Datenverlust durch technische Fehlfunktion, o. ä.) beschränkt sich die Haftungsverpflichtung maximal auf den belasteten Mietpreis. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere der Ersatz etwaiger immaterieller Schäden, sind seitens des Mieters ausgeschlossen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters, ebenso wie die der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Schadensersatzhaftung bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern den zuvor Genannten nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fallen.
§ 9 Eigentum an den Mietgegenständen
  1. Alle Mietgegenstände bleiben im Eigentum des Vermieters.
  2. Zur Leistungserbringung ist es notwendig, dass die Sprachaufnahmen im internen Speicher des Audio Gästebuchs verbleiben. Diese werden nach der Sicherung durch den Vermieter vom Gerät gelöscht. Der Mieter erklärt sich mit dieser Form der Datenspeicherung einverstanden.
  3. Die Audiodateien mit den Sprachaufnahmen der Veranstaltung gehen nach Bearbeitung durch den Vermieter in das Eigentum des Mieters über. Urheber- und Verwertungsrechte der Sprachaufnahmen bleiben beim Mieter, vorausgesetzt, er stimmt zu, die Aufnahmen nur für den persönlichen Gebrauch zu nutzen. Die persönliche Nutzung schließt das Recht ein, die Aufnahmen mit Freunden, Familienmitgliedern, Kollegen, Gästen oder ähnlichen Personen zu teilen. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, die Aufnahmen ohne eine schriftliche Genehmigung nicht für kommerzielle oder redaktionelle Zwecke zu nutzen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, für solche kommerziellen oder redaktionellen Zwecke zusätzliche Gebühren zu verlangen.
  4. Bei Zusatzpaketen, die über Mietgegenstände und einen digitalen Download hinausgehen, können Daten des Mieters, wie Namen der Veranstalter oder Datum des Events, an Dritte weitergegeben werden.
§ 10 Datenschutz
  1. Die Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverarbeitung sind für die Durchführung des Mietvertrags erforderlich und beruhen auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die geltenden Datenschutzbestimmungen sind auf der Webseite des Vermieters einzusehen.
  2. Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass die für den Geschäftsverkehr und die Auftragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.
  3. Der Vermieter trägt Sorge dafür, dass personenbezogene Daten nur erhoben, gespeichert, weitergegeben oder verarbeitet werden, soweit dies
    1. zur vertragsgemäßen Leistungserbringung,
    2. zum Zweck der Vertragsdurchführung,
    3. für die Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten und
    4. zur Wahrung eigener berechtigter Geschäftsinteressen erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.
  4. Der Vermieter wird personenbezogene Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht. Die personenbezogenen Daten werden nach fünf Jahren gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung, Nachbestellungen und Vermarktung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
  5. Der Mieter ist berechtigt, Auskunft der über ihn gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Mieter an folgende Adresse wenden: Dr. Charles Luzzato, Haußmannstr. 12, 70188 Stuttgart contact@auguriamore.com
§ 11 Verwendung von Feedback und Referenzverwendung
  1. Indem der Mieter dem Vermieter Feedback, Ideen oder Anregungen zusendet, gewährt er dem Vermieter eine unwiderrufliche, gebührenfreie sowie unbefristete Lizenz zur Nutzung, Veröffentlichung und anderweitigen Verwertung. Der Mieter sichert zu und hat zu gewährleisten, dass das Feedback keine vertraulichen oder geschützten Informationen Dritter enthält und dass der Vermieter das Feedback ohne Einschränkungen oder Verpflichtungen gegenüber dem Mieter oder Dritten verwenden darf.
  2. Bei Veranstaltungen für unternehmerische Zwecke ist der Vermieter berechtigt, Namen und Firmenlogo des Mieters zu Werbezwecken als Referenz zu nutzen. Hierzu zählen insbesondere die Website, Social-Media-Präsenzen und/oder individuelle Präsentationen des Vermieters.
§ 12 Streitbeilegung

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen erwachsen.

Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Vermieter weder bereit noch verpflichtet.

§ 13 Schlussbestimmungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand
  1. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform. Der Vorrang der, auch mündlichen, Individualabrede gemäß § 305b BGB bleibt unberührt.
  2. Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis das für den Firmensitz des Vermieters zuständige Gericht. Der Vermieter ist jedoch nach eigener Wahl berechtigt, am Sitz des Mieters zu klagen.
  3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Mieter als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.

Diese AGB gelten ab dem 14.11.2023.

Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird auf die Nennung der Geschlechter verzichtet, wo eine geschlechtsneutrale Formulierung nicht möglich war. In diesen Fällen beziehen die verwendeten männlichen Begriffe die weiblichen Formen ebenso mit ein.